Das Rundum-Sorglos-Paket

Für einen stressfreien Verkauf

 

 

 

 

 

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Ich stelle mein Fachwissen in vollem Umfang in Ihre Dienste

 und sorge dafür, dass der Immobilienverkauf für Sie eine ganz entspannte Sache wird.

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Bremen, Niedersachsen und der weiteren Umgebung mit meiner professionellen Unterstützung verkaufen, agiere ich nicht nur als Ihr ganz persönlicher Consultant und Immobilienmakler, sondern als zentraler Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Verkauf.

Ein Wohnobjekt zu verkaufen, in dem Sie gegebenenfalls viele Jahre Ihres Lebens verbracht haben, ist eine sehr emotionale Entscheidung, die von vielen Menschen nicht leichtfertig getroffen wird. Doch ist der Entschluss erst einmal gefallen, sollte der Verkaufsprozess ohne langwierige Verhandlungsgespräche, komplizierte Angebotserstellung oder andere zusätzliche Belastungen für den Verkäufer vonstattengehen.

Um dies sicherzustellen, kommt es vor allem darauf an, mit einem zuverlässigen und kompetenten Partner zusammenzuarbeiten, der den regionalen Immobilienmarkt genau kennt und Sie in allen Belangen des Verkaufs von Haus oder Wohnung unterstützt.

Als Ihr erfahrener Consultant und Immobilienmakler aus Achim helfe ich Ihnen gerne weiter – mit Expertise und Persönlichkeit!

Ein erfolgreicher Immobilienverkauf besteht aus zahlreichen Komponenten, die in ihrem Aufwand und ihrer Bedeutung für den Verkaufserfolg oft unterschätzt werden.

Denn der Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses in den Regionen Bremen und des Landkreises Verden ist etwas, das sich zielführend nur schwer „nebenbei“ bewerkstelligen lässt, denn der gesamte Prozess erfordert viel Zeit und Energie, die der Verkäufer aufbringen muss.

Von der sinnvollen Preisfindung über die kompetente Abwicklung der Besichtigungstermine bis zur Erledigung der notwendigen Formalitäten warten zahlreiche Elemente des Verkaufsprozesses, die sich bei unprofessioneller Durchführung zu einem Verkaufshemmnis entwickeln können, da sie viel Geduld und Fachkenntnis erfordern.

Um sich Enttäuschungen sowie zeitliche und nervliche Belastung zu ersparen, tun Eigentümer also gut daran, sich an mich zu wenden, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung erfolgreich verkaufen möchten.

Daher sehe ich es als meinen ganz persönlichen Anspruch gegenüber Ihnen, ein umfassendes Leistungsportfolio, das all diese Bereiche abdeckt, bieten zu können.

Fundierte Beratung

Meine langjährige Erfahrung als Immobilienmakler und Consultant…

Marktwert-Expertise
  • Kurzgutachten je nach Objektart durch einen unabhängigen, zertifizierten Gutachter.
  • Gerichtsfestes Vollgutachten je nach Verkaufsgrund durch einen unabhängigen, zertifizierten Gutachter.
    Beispiele:
    • für Gerichte und Anwälte
    • Betriebsvermögen
    • Zwangsversteigerung
    • Ehescheidung
    • Erbengemeinschaft
    • Vermögensfeststellung
    • Beleihungswertermittlung für Banken
Mediation & Coaching

1.] Klassische Mediation:
Wenn zwei sich streiten, muss der Dritte nicht immer ein Richter sein…

Mögliche Themen können u.a. sein:

  • Konflikte aus Bauverträgen: Finanzierungsprobleme, Verzögerungen in der Bauzeit, Beschränkungen der Mängelrechte oder Honorarstreitigkeiten sowie Konflikte aus beanstandeten Mängeln und deren Haftungsfolgen.
  • Gekündigte Darlehensforderungen sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eines Kreditinstitutes infolge von Zahlungsschwierigkeiten oder auch Zwangsversteigerungsverfahren von Immobilien.
  • Erb- oder Scheidungsauseinandersetzungen mit Beteiligung von Immobilien oder grundstücksgleichen Rechten.

2.] Immobilienmediation:
Wenn der HAUSsegen schiefhängt..

Im Rahmen einer familiären Auseinandersetzung – ob Ehescheidung oder Erbstreitigkeit – ist eine Immobilie oft der finanziell bedeutendste Faktor. Aus diesem Grund entspringt hier ein großes Konfliktpotential.

Die Vorteile der ImmoMediation:

  • Schnelle Lösung
  • Kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren
  • Verhandlung auf Augenhöhe
  • Einvernehmliche Lösung unter allen Beteiligten – zukunftsorientiert
  • Immobilien-Sachverstand integriert
  • Selbstbestimmter Lösungsweg
Nachhaltigkeit & Support
  • Persitente und zuverlässige Unterstützung 
  • Pragmatische Tipps auch für den Umzug
professionelles Exposé

Der erste Eindruck zählt und beeinflusst den Kaufpreis…

Fotograf & Filmstudio

aussagekräftige Bilder vermitteln einen ersten Gesamteindruck und ein gewisses Wohngefühl. Spezialisten der Immobilienfotografie und Immobilienvideoproduktion sorgen für ein fassendes Erlebnis Ihrer Immobilie.

Ein gutes Exposé  generiert mehr Anfragen und folglich einen entsprechenden Kaufpreis.

Gezielte Vermarktung

als Schlüssel zum Erfolg. 

Beim Immobilienverkauf gleicht die Suche nach dem richtigen Käufer der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Dennoch ist ein erfolgreicher Verkaufsprozess in hohem Maße davon abhängig, ob die richtige Käufergruppe ausgewählt und anschließend diskret und konsequent kontaktiert wird.

Objektunterlagen-Check

Vollständige Unterlagen beschleunigen den Verkauf…

Energieausweis-Check

Seit einiger Zeit ist der Energieausweis Pflicht. Eigentümer müssen sich seitdem aber auch entscheiden, ob sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis erstellen lassen.

Der Verbrauchsausweis

Grundsätzlich gilt: Der Verbrauchsausweis ist generell zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie sämtliche Wohnhäuser, die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Demzufolge ist für ältere unsanierte Häuser mit höchstens vier Wohneinheiten der Verbrauchsausweis nicht zulässig – hier ist ein Bedarfsausweis erforderlich.

Der Bedarfsausweis

Der bedarfsorientierte Ausweis wird bei Neubauten obligatorisch ausgestellt. Ansonsten ist er nur verpflichtend für alle Gebäude, die noch nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und weniger als fünf Wohneinheiten haben. Bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten geht der Gesetzgeber davon aus, dass das unterschiedliche Verbrauchsverhalten zahlreicher Bewohner sich gegenseitig nivelliert und ein Verbrauchsausweis demzufolge ausreichend ist.

Ausweis-Pflicht und Bußgeldandrohung

Der Energieausweis gilt zehn Jahre lang, danach muss ein neuer angefertigt werden. Beim Verkauf oder bei einer Neuvermietung muss der Energieausweis vorgelegt werden, ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Ausnahmen von der Energieausweispflicht

Für nachfolgende Gebäude gibt es keine Energieausweis-Pflicht:

 

  • Kleine Häuser mit einer Nutzfläche von maximal 50 Quadratmetern
  • denkmalgeschützte Gebäude
  • selbst genutzte Einfamilienhäuser, solange diese nicht verkauft oder vermietet werden
Bonitäts-Check

Auskunft einholen, Kreditwürdigkeit beweisen.

Wer erhält Auskünfte über SCHUFA-Einträge?

Nicht jeder kann einfach Daten bei der SCHUFA einsehen, sondern nur Vertragspartner der SCHUFA. Wer eine Information will, muss erst einen entsprechenden Antrag stellen, dann wird die Berechtigung eingehend geprüft und die Auskunftei gibt die Daten weiter. Allerdings nicht alle, denn zwischen den Fragestellern wird unterschieden:

  • A-Vertragspartner mit Auskunftsberechtigung sind Banken, andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Kreditkartengeber oder ähnliche. Sie erhalten Auskunft über Positiv- und Negativmerkmale der Person.
  • B-Vertragspartner sind Händler, Immobilienwirtschaft oder Telekommunikationsunternehmen. Sie erfahren nur die Negativmerkmale.
  • F-Vertragspartner sind Inkassounternehmen. Ihnen werden nur die Adressdaten mitgeteilt.
Vertragswerk-Check

Was muss im Immobilienkaufvertrag stehen?

Beispiele:

  • Beschreibung der Immobilie, Lage
  • Kaufpreis
  • Namen des Verkäufers und Käufers
  • Beschreibung der Ausstattung
  • Eventuell mitverkaufte bewegliche Sachen (z.B. Möbel, Heizölbestand o.ä.)
  • Beschreibung bekannter Mängel
  • Beschreibung der Abwicklung der Zahlung
  • Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe

Haftungsauschluss im Kaufvertrag

Beispiel:

Vorsicht ist geboten. Verschweigt der Verkäufer ihm bekannte Mängel arglistig, ist er dem Käufer trotz einer Ausschlussklausel im Immobilienkaufvertrag zum Schadensersatz verpflichtet.

Ich übernehme das Vorgespräch mit dem Notar:

Der Notar stellt zwar sicher, dass der Immobilienkaufvertrag juristisch einwandfrei ist. Er kennt aber weder die zwischen Käufer und Verkäufer getroffenen Vereinbarungen im Detail noch nimmt er eine Immobilienbegehung vor. Daher informiere ich den Notar. Der Notar überprüft auch nicht explizit, ob die zwischen den Parteien getroffenen Regelungen möglicherweise für eine Vertragspartei nachteilig sind. Beim Haupttermin klärt der Notar lediglich über die Bedeutung verschiedener Regelungen auf. Falls die Vertragspartner dazu dann nur nicken, findet keine weitere Prüfung seitens des Notars statt.

Mit dem Notar müssen außerdem bestehende Grundbuchlasten erörtert werden. Die Modalitäten für die Zahlung und Übergabe sind ebenso zu besprechen wie etwa der Umgang mit bestehenden Mietverhältnissen. Kauft ein Paar eine Immobilie, wird im Gespräch erörtert, ob beide Partner Eigentümer werden sollen oder nur einer. Der Notar wird auch fragen, ob der Kauf auf Kredit erfolgt. Denn die Bank des Käufers wird das Geld für die Kaufpreiszahlung nur dann auszahlen, wenn als Sicherheit zu ihren Gunsten eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Für die Eintragung sorgt dann der Notar.

Vieles mehr bereite ich vor und bespreche mit Ihnen die Inhalte und deren Signifikanz. 

 

Was darf denn das Rundum-Sorglos-Paket kosten?

Auf dem Weg zum Erfolg zählen Qualität und Leistung. Meine erfolgsabhängige Vergütung lege ich individuell fest.

Sie haben also die Möglichkeit mit mir eine faire Vergütung zu regeln, denn es gibt keine Gebührenordnung. Die Höhe der Vergütung ist daher frei vereinbar.

Wir können auch eine Festprovision vereinbaren.

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Alleiniger Maklerauftrag

Schließen Sie einen qualifizierten Makleralleinauftrag mit mir ab, werde ich dieses Vertrauen zu Ihren Gunsten vergüten.

Das sollten Sie noch wissen:  Beim Verkauf von Immobilien werden in den meisten Bundesländern die Maklergebühren zwischen Verkäufer und Käufer zur Hälfte geteilt – für beide Parteien fällt in der Regel im Vermittlungsfall eine Bruttocourtage zwischen 2 % und 3,57 % vom Kaufpreis an.

Seit dem 23.12.2020:

Bestellerprinzip und Halbteilungsprinzip! Bei der Vermietung gilt das sogenannte Bestellerprinzip und ab sofort müssen private Verkäufer und Käufer sich beim Immobilienkauf die Provisionskosten teilen. Aber nicht für alle Objektarten.

Nicht verkehrt zu wissen:

Bei der Vermietung darf die Maklerprovision maximal 2 Nettokaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer betragen.
Beim Immobilienverkauf ist die Provisionshöhe in Deutschland aktuell noch frei vereinbar, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. In der Praxis orientieren sich Eigentümer und Immobilienmakler bei der Festsetzung der Provision an den in dem jeweiligen Bundesland „marktüblichen“ Regelungen.